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Abteilungsleiter/in Hochbau und Planung (100 %)
Abteilungsleiter/in Hochbau und Planung (100 %)
Stellenbeschreibung
Stelleninhaber/in vakant
Abteilung Hochbau und Planung
Stellenbezeichnung Leitung Hochbau und Planung
Arbeitspensum 100 %
Gültig ab 1. April 2021
Organisatorische Einordnung/Vorgesetzte
operativ: Gemeindeschreiber
politisch: Ressortvorsteher/in (Gemeinderat)
Stellvertretungen
Der/die Stelleninhaber/in vertritt:
- Stv. Leitung Hochbau und Planung
Der/die Stelleninhaber/in wird vertreten durch:
- Stv. Leitung Hochbau und Planung
Stellenanforderungen
Allgemeine Anforderungen
- Freude am Kontakt mit der Bevölkerung und Behördenmitgliedern
- sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksweise
- loyale und teamfähige Persönlichkeit mit ausserordentlichem Flair für den Kundendienst
- Diskretion im Umgang mit vertraulichen Informationen
- exakte, speditive, selbstständige und zuverlässige Arbeitsweise
- rasche Auffassungsgabe und die Fähigkeit zum vernetzten Denken
- Verhandlungs- und Organisationsgeschick
- sehr gute Kenntnisse im Bereich der MS Office-Programme
Spezielle Anforderungen für diese Stelle
- Bauingenieur/in, Architekt/in, Fachzertifikat IVM oder anderweitige höhere technische Wei-
terbildung mit Fachhochschulabschluss - fundierte Kenntnisse des zürcherischen Planungs- und Baurechts
zürichstrasse 8 l ch-8124 maur l tel 043 366 13 66 l ww.maur.ch
- Projekt- und Führungserfahrung
- hohe Belastbarkeit
- Fähigkeit, komplexe Sachverhalte schriftlich korrekt und verständlich zu formulieren
Arbeitsgrundlagen
- alle für das Aufgabengebiet massgebenden gesetzlichen Grundlagen/Weisungen/
Anordnungen von Bund, Kanton und Gemeinde - interne Weisungen (z.B. Arbeitsabläufe, Kompetenzregelungen usw.)
- Fachliteratur, juristische Kommentare, Dateien, Infos aus dem Internet usw.
- Musterordner, Checklisten
Aufgaben (Verantwortungsbereich)
Abteilungsführung (10 %)
- Führungsverantwortung über die selbstständigen Sachbearbeitungsbereiche der Mitarbei-
tenden gemäss deren Stellenbeschrieb wahrnehmen, insbesondere durch Einführung,
Planung, Zielsetzung, Entscheid, Delegation, Kontrolle - Organisation und Koordination der Abteilung, insbesondere durch Schaffung, laufende
Überprüfung und Anpassung geeigneter Organisationsmittel - Informationsfluss in der Abteilung, im Betrieb, gegenüber den Behörden sowie gegebe-
nenfalls gegenüber weiteren Stellen/Personen sicherstellen, insbesondere durch Teil-
nahme an Abteilungsleitungssitzung, Teamgespräche, persönliche Kontakte, Info-Bulle-
tins und/oder dgl. - "Wissen, Können, Wollen" der Mitarbeitenden sicherstellen, insbesondere durch ausbil-
den, weiterbilden, anleiten, motivieren (bzw. "zur Selbstmotivation motivieren") - Troubleshootingfunktion wahrnehmen, insbesondere durch beobachten, Probleme wahr-
nehmen, eingreifen
Hochbau (40 %)
- Protokollführung Bauausschuss
- Gemeinderatsbeschlüsse aus eigener Abteilung verfassen (inkl. Anträge an Gemeinde-
versammlung und Urne) - Beratung und Unterstützung der Kundschaft und Mitarbeitenden in allen baurechtlichen
Fragen - Erledigung von Grundbuchgeschäften
- Prüfung und Bearbeitung von Baugesuchen
- Rekursvernehmlassungen im Baubewilligungsverfahren
Planung (30 %)
- Protokollführung Quartierplankommission
- kommunale Richtplanung
- Koordination und Abrechnungen von Quartierplänen und Gestaltungsplänen
- Investitionsplanung und Umsetzung Investitionsprogramm
- Vernehmlassungen von Planungsträgern
- Geschäfte aus der Überkommunalen Planung begleiten (RZU, ZPG, ARE)
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- Denkmalschutz: Natur- und Heimatschutz (Inventare und Schutzverordnungen) sowie-
Schutzabklärungen, Entlassungen oder Unterschutzstellungen
Sonderaufgaben und Projekte (20 %)
- Gemeinderatsbeschlüsse aus eigener Abteilung verfassen (inkl. Anträge an die Gemeinde-
versammlung und Urne) - Projektleitung bzw. -mitwirkung bei sach- und fachverwandten Aufgaben (Arbeitsgruppen
usw.) - Materielle und finanzielle Überwachung von spezifischen Projekten
- Vermessung, inkl. GeoWeb
- periodische Überprüfung der Zugriffsrechte der Abteilungsmitarbeitenden
- Gesamtverantwortung für die Spartenanwendungen im Abteilungsbereich (inklusive recht-
zeitigem Budgetantrag an den IT-Verantwortlichen) - Sicherstellung der IT-Informationssicherheit im Abteilungsbereich
- Aktualität der Dokumente der eigenen Abteilung in Homepage sicherstellen
- Budgetierung und Kontrolle Jahresrechnung mit Kommentaren
- Weiterbildung
Besondere Befugnisse/Kompetenzen
Einzelaufgaben
- Erledigung von Einzelaufträgen nach Weisung vorgesetzter Stellen
Zeichnungsbefugnisse
- Einzel- und Kollektivunterschrift für Entscheide (Verwaltungsakte) aufgrund von Kompe-
tenzdelegationen - Einzelunterschrift für allgemeine Korrespondenz im zugewiesenen Aufgabenbereich
Ausgaben- und Visumsbefugnisse
- Ausgaben- und Visumsbefugnisse gemäss Verwaltungsreglement
Verantwortung
Gegenüber der Kundschaft trägt der/die Stelleninhaber/in die volle Verantwortung für eigene
Handlungen. Für Handlungen von Mitarbeitenden trägt er/sie im Rahmen der Führungsauf-
gabe bzw. des Einflussbereichs die Oberverantwortung.
Kommunikation/Information
Der/die Stelleninhaber/in hat das Recht, von den vorgesetzten Stellen über alle Belange infor-
miert zu werden, die sein/ihr Aufgabengebiet direkt oder indirekt betreffen sowie von allgemei-
nem Interesse sind. Er/sie seinerseits ist verpflichtet, Informationen weiterzugeben, die für an-
dere von Bedeutung sind und sich in Bezug auf die eigene Information nicht nur auf das oben
beschriebene Recht zu berufen, sondern sich die Informationen auch aktiv zu beschaffen (Hol-
und Bringpflicht).
Schweigepflicht
Der/die Stelleninhaber/in ist zu absoluter Verschwiegenheit gegen aussen verpflichtet. Vorbe-
halten bleiben die ausdrücklich gesetzlich zulässigen Auskunftserteilungen. Im Übrigen sind
die speziellen gesetzl. Vorschriften und Anordnungen über das Amtsgeheimnis (§ 8
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Gemeindegesetz und Art. 320 Strafgesetzbuch) und den Datenschutz zu beachten. Dies gilt
vor allem auch für Informationen innerhalb der Verwaltung bzw. gegenüber Behörden. Im
Zweifelsfall ist die Abteilungsleitung und/oder die kommunale Datenschutzstelle zu konsultie-
ren.
Bemerkungen
Der vorliegende Stellenbeschrieb ist nicht abschliessend. Die Zuweisung anderer Aufgaben
bleibt vorbehalten. Der Stellenbeschrieb wird im Rahmen der jährlichen Mitarbeiterbeurteilun-
gen jeweils überprüft und den neuen Gegebenheiten angepasst.
Unterzeichnung Datum Unterschrift
Christoph Bless
Gemeindeschreiber
vakant
Stelleninhaber/in
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