Höhere Fachprüfung diplomierter Baumeisterin und diplomierter Baumeister

Schweizerischer Baumeisterverband (SBV)

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    15 May 2024
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    Zürich

Höhere Fachprüfung diplomierter Baumeisterin und diplomierter Baumeister

Seite 1 _ 31
Höhere Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister Wegleitung
Seite 2 _ 31
Inhaltsverzeichnis
Seite
1 Einleitung
3
1.1
Zweck der Wegleitung
3
1.2
Berufsbild
3
1.3
Datenbank Kaderberufe Bauhauptgewerbe 5
1.4
Kommissionen
5
2 Informationen zum Erlangen des Diploms 7
2.1
Administratives Vorgehen
7
2.2
Gebühren zu Lasten der Kandidaten 7
3 Zulassungsbedingungen
8
3.1
Zulassung
8
3.2
Berufspraxis
8
3.3
Arbeitsbestätigungen
8
3.4
Modulabschlüsse
9
3.5
Kosten der Prüfung
9
4 Prüfung
9
4.1
Administration
9
4.2
Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung 10
4.3
Hilfsmittel
11
4.4
Notenberechnung
11
4.5
Rechtsmittel: Akteneinsicht und Beschwerden 12
5 Schlussbestimmungen
12
6 Erlass
12
A Anhang
13
A1
Anrechnung früherer Lernleistungen 13
A2
Modulabschlussprüfungen
14
A3
Modulbeschreibungen
15
Seite 3 _ 31
1 Einleitung
1.1
Zweck der Wegleitung
Die Führung einer Unternehmung ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Unternehmungen sorgen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie dem in Infrastruktur und Inventar eingesetzten Kapital für die Erbringung einer effizienten Leistung. Nach Meinung des Schweizerischen Baumeisterverbandes (SBV) sollen möglichst alle Unternehmungen von Kaderleuten geführt werden, welche eine entsprechende Ausbildung abgeschlossen haben. Mit der Unterstützung der Ausbildung und der Höheren Fachprüfung für dipl. Baumeisterinnen und dipl. Baumeister setzt der SBV diese Idee um. Das Berufsbildungsgesetz von 2002 gibt dazu die Rahmenbestimmungen vor und teilt den Organisationen der Arbeitswelt konkrete Aufgaben zu. Der SBV hat seine Berufsbildungspolitik formuliert und in einem Karrieremodell konkretisiert. Die Berufsbilder für die Kader-Berufe Vorarbeiterin oder Vorarbeiter, Baupolierin oder Baupolier, Bauführerin oder Bauführer und dipl. Baumeisterin oder dipl. Baumeister wurden in einem Konzept formuliert. Die Anforderungsprofile (AFP) und Rahmenlehrpläne (RLP) sind in der Datenbank "Kader-Berufe Bauhauptgewerbe" über die Homepage des SBV allen Interessierten zugänglich www.baumeister.ch . Vorliegende Wegleitung richtet sich einerseits an die zukünftigen Baumeisterinnen und Baumeister zur Vorbereitung auf die Höhere Fachprüfung, andererseits an die Ausbildungsstätten und die verschiedenen Kommissionen der Prüfung. Sie stützt sich auf die seit dem 6. Juli 2011 gültige Prüfungsordnung über die Höhere Fachprüfung für dipl. Baumeisterinnen und dipl. Baumeister und tritt auf den 1. Januar 2012 in Kraft.
1.2
Berufsbild
1.2.1 Arbeitsgebiet
Dipl. Baumeisterinnen und dipl. Baumeister vertreten die Unternehmung nach innen und nach aussen. Sie sind hauptverantwortlich für die Umsetzung der normativen, strategischen und operativen Unternehmens- bzw. Abteilungsziele. Sie beschaffen, betreuen und unterhalten die Ressourcen, sichern die Aufträge und begleiten deren Ausführung und Nachbearbeitung. Projekte in ihrem Zuständigkeitsbereich werden durch sie geplant, abgewickelt, gesteuert und abgeschlossen. Sie vergleichen die Vorgaben mit den Ergebnissen und ergreifen bei Abweichungen wirksame Massnahmen. 1.2.2 Wichtigste berufliche Handlungskompetenzen Die dipl. Baumeisterinnen und dipl. Baumeister genügen dem Anforderungsprofil, welches in der Datenbank "Kaderberufe Bauhauptgewerbe" formuliert ist. Sie schaffen auf der Basis solider Grundwerte eine griffige Politik und wirksame Konzepte für die Führung, Ressourcen und Marktleistung. Sie führen mit klaren strategischen Zielsetzungen und überwachen die Zielerreichung. Bei Abweichungen ergreifen sie wirksame Massnahmen. Basierend auf den strategischen Zielen legen sie nachvollziehbare operative Ziele fest und motivieren die Mitarbeiter, die Ziele aktiv mitzutragen. Seite 4 _ 31
Durch eine effiziente Organisation werden Aufgaben Kompetenzen und Verantwortlichkeiten eindeutig festgelegt und vereinbart. Sie legen die geeignetsten Ressourcen fest und sichern diese unter wirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten. Sie gestalten einen erfolgsversprechenden Produkte- und Dienstleistungsmix. Sie schaffen geeignete Verhältnisse für die Information und Kommunikation nach innen und nach aussen. Durch ein zweckmässiges Controlling steuern sie die Unternehmensprozesse und die Zielerreichung.
Zur Erreichung eines optimalen Auslastungsgrades setzen sie die Ressourcen unter Berücksichtigung aller Rahmenbedingungen optimal ein. Sie selektionieren Mitarbeiter sorgfältig, führen diese umsichtig ein, betreuen und fördern sie in gutem Einvernehmen und als Vorbild. Die wichtigsten Aspekte der finanziellen Führung einer Unternehmung sind ihnen vertraut. Sie erkennen, wenn sie Unterstützung Dritter benötigen. Sie sind in der Lage, die Infrastruktur zu planen, zu beschaffen und wertsichernd zu unterhalten. Sie erstellen ein Informationskonzept welches den Anforderungen der Mitarbeiter und der Umwelt entspricht.
Die Akquisition mit der Erfassung der zu erbringenden Leistungen und der systematischen und rückverfolgbaren Berechnung der anfallenden Kosten ist eine ihrer besonderen Stärken. Sie verfügen über ein gutes Gespür für die lückenlose Übergabe der Aufträge und die Mitgestaltung der Arbeitsvorbereitung der Bauführung. Arbeitssicherheit und Gesundheits- und Umweltschutz, der ressourceneffiziente Umgang mit den endlichen Ressourcen sichern sie mit Engagement. Sie regeln die auftragsbezogene Beschaffung der Ressourcen und wirken optimierend mit. Zur Aufzeichnung der Leistungen gestalten sie ein effizientes Rapport- und Ausmasssystem.
Sie sichern ein wirksames Baustellencontrolling von der Übergabe bis zum Abschluss des Auftrages. Das Planen, Umsetzen, Überwachen und Steuern von Projekten beherrschen sie ausgezeichnet. Die ständige Verbesserung der unternehmerischen Gesamtleistungen sichern sie durch geeignete Regelungen. 1.2.3 Berufsausübung
Sie sind die Akteure im normativen, strategischen, operativen und dispositiven Bereich. Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Planung, die Anordnung und Überwachung der Umsetzung und das Controlling. Sie bilden sich aus eigenem Antrieb laufend weiter und erhalten damit ihren Marktwert. Seite 5 _ 31
1.2.4 Beitrag des Berufs an Gesellschaft, Wirtschaft, Natur und Kultur Die Gesellschaft ist zur Abdeckung ihrer vielfältigen Ansprüche auf Bauleistungen angewiesen. Die Nachfrage nach Neubauten, Umbauten und Werterhaltung wird ungebrochen anhalten. Viele Objekte gehören zum kulturellen Erbe der Menschheit und deren Erhalt ist Teil der Leistungen der Branche.
Die Leistungen der Baubranche sind stark vom Konzept der nachhaltigen Entwicklung geprägt und verbinden die wirtschaftlichen, sozialen sowie die Aspekte der Umwelt. 1.3
Datenbank Kaderberufe Bauhauptgewerbe In der Datenbank finden sich die Anforderungsprofile und Rahmenlehrpläne für die vier Kaderberufe im Bauhauptgewerbe (BHG). Ausprägung, Richt- und Leistungsziele sind stufengerecht formuliert, indem die Betroffenheit, das Anspruchsniveau und die Komplexitätsstufe auf einander abgestimmt sind. Innerhalb der Struktur lassen sich die Lernziele für die vier Kader-Berufe leicht finden. Die Datenbank gliedert sich wie folgt:
- Prozesse
Das SBV-Prozessmodell ist gegliedert:
1. Normative Unternehmensführung 2. Strategische Unternehmensführung 3. Operative Unternehmensführung 4. Dispositive Unternehmensführung 5. Messung, Analyse, Verbesserung

  • Ausprägung (Betroffenheit)
  • Richtziele
  • Taxonomie / Komplexitätsstufen
  • Leistungsziele
    Für die Ausbildungsstätten bilden die Leistungsziele in der Datenbank Kaderberufe im Bauhauptgewerbe die verbindliche Grundlage für die Ausarbeitung des Lehrplans, für die Prüfungskommissionen sind sie die Grundlage für die Erstellung der höheren Fachprüfung (Prüfungsumfang und Prüfungstiefe) und dem Kandidaten geben sie einen Überblick über den zu erreichenden Bildungsstand, welcher für das erfolgreiche Bestehen der Prüfung nötig ist. Die Methode ist im Konzept für die Aus- und Weiterbildung KADER-BERUFE Bauhauptgewerbe auf www.baumeister.ch umschrieben.
1.4
Kommissionen
1.4.1 Kommission für Berufsentwicklung und Qualität des SBV Die Kommission für Berufsentwicklung und Qualität des SBV beantragt dem Zentralvorstand des SBV die Aktualisierung des Anforderungsprofils für die Seite 6 _ 31
dipl. Baumeisterin und den dipl. Baumeister. Sie stützt sich dabei auf die Bedürfnisse der Bauunternehmungen des Bauhauptgewerbes und der Qualitätssicherung. Das Sekretariat der Kommission für Berufsentwicklung und Qualität wird von der Aufgabengruppe Berufsbildung des SBV wahrgenommen. 1.4.2 Prüfungskommission
Das Sekretariat der Prüfungskommission wird von der Aufgabengruppe Berufsbildung des SBV wahrgenommen. Auskünfte für administrative Belange werden unter nachstehender Adresse erteilt:
- Schweizerischer Baumeisterverband Berufsbildung
Weinbergstrasse 49
Postfach
8042 Zürich
Tel. 058 360 76 99 E-Mail schreiben 1.4.3 Kreiskommissionen
Jede Kreiskommission führt die Prüfung selbständig nach den Vorgaben der Prüfungskommission durch. Die höhere Fachprüfung wird bei Bedarf jährlich in den benötigten Sprachversionen durch die Kreiskommission erstellt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Prüfungskommission und der Kreiskommission sind in der Prüfungsordnung geregelt.
Jede Kreiskommission setzt sich aus der Präsidentin oder dem Präsidenten, der technischen Leiterin oder dem technischen Leiter, einer Sekretärin oder einem Sekretär und den beiden Chef innen oder Chefs der Prüfungsteile zusammen. Die Zahl der Expertinnen und der Experten richtet sich nach der Zahl der Kandidatinnen und Kandidaten, wobei sichergestellt werden muss, dass jede Kandidatin und jeder Kandidat in den mündlichen Prüfungen von mindestens zwei Expertinnen und Experten beurteilt werden kann und seine schriftlichen Arbeiten von mindestens zwei Expertinnen und Experten unabhängig überprüft wird. Das Sekretariat der Kreiskommissionen (Prüfungssekretariat für die Anmeldung und die Administration) obliegt
- für den Prüfungskreis 1 (Prüfungssprache Französisch) der SSE-SRL
Avenue de Savoie 10
Case postale 1376
1001 Lausanne
Tel. 021 641 43 20
Fax 021 646 42 14 E-Mail schreiben E-Mail schreiben Seite 7 _ 31
- für den Prüfungskreis 2 (Prüfungssprache Deutsch) dem Kantonal-Bernischer Baumeisterverband Postfach 19
Florastrasse 13
3000 Bern 6
Tel. 031 350 51 80
Fax 031 351 80 61 E-Mail schreiben - für den Prüfungskreis 3 (Prüfungssprache Italienisch) dem Centro Formazione Professionale SSIC-TI Via Santa Maria 27
6596 Gordola
Tel. 091 735 23 40
Fax 091 745 47 03 E-Mail schreiben 2 Informationen zum Erlangen des Diploms 2.1
Administratives Vorgehen
Die Prüfung findet in der Regel einmal pro Jahr in den verschiedenen Prüfungskreisen statt. Die Ausschreibung erfolgt mindestens 5 Monate vor der Abschlussprüfung auf der Homepage des SBV und wird in der Bauwirtschaft publiziert. Der Ausschreibung ist die Bestelladresse für die Unterlagen zu entnehmen. Mit der Prüfungsdokumentation wird eine Zusammenstellung aller für die Anmeldung nötigen Dokumente zugestellt. 2.2
Gebühren zu Lasten der Kandidaten 2.2.1 Kosten und Spesen
Die Prüfungsgebühr für die höhere Fachprüfung sind den Anmeldeunterlagen zu entnehmen. 2.2.2 Abmeldung, Fernbleiben, Prüfungsabbruch Es gelten die nachfolgenden Regelungen für eine allfällige Rückerstattung:
Für eine Abmeldung werden folgende Unkosten verrechnet: a) Schriftliche Abmeldung nach eingegangener Anmeldung bis zum Zulassungsentscheid oder 12 Wochen vor Prüfungsbeginn keine Kosten b) Schriftliche Abmeldung nach
Zulassungsentscheid mit belegten entschuldbaren Gründen laut Prüfungsordnung Ziff. 4.22 keine Kosten
Seite 8 _ 31
c)
Schriftliche Abmeldung nach
Zulassungsentscheid und vor Erhalt des Prüfungsprogramms ohne entschuldbare Gründe laut Prüfungsordnung Ziff. 4.22 20% der Prüfungsgebühr d)
Schriftliche Abmeldung nach Erhalt des Prüfungsprogramms bis 10 Tage vor Prüfungsbeginn ohne entschuldbare Gründe laut Prüfungsordnung Ziff. 4.22 60% der Prüfungsgebühr e)
Bei Abmeldung 10 oder weniger Tage vor Prüfungsbeginn ohne entschuldbare Gründe laut Prüfungsordnung Ziff. 4.22 100% der Prüfungsgebühr f)
Bei Nichterscheinen zur Prüfung ohne schriftliche Abmeldung 100% der Prüfungsgebühr g)
Bei Nichterscheinen zur Prüfung infolge belegten entschuldbaren Gründen 20% der Prüfungsgebühr h)
Bei Ausstieg während der Prüfung 100% der Prüfungsgebühr
2.2.3 Repetenten
Repetenten haben einen Anspruch auf Ermässigung, wenn sie gemäss Ziff. 6.52 der Prüfungsordnung nur einen Prüfungsteil wiederholen. 3 Zulassungsbedingungen
3.1
Zulassung
Über die Zulassung / Abweisung entscheidet die Prüfungskommission auf Antrag der Kreiskommission.
3.2
Berufspraxis
Die verlangte Praxis gemäss Ziff. 3.31 der Prüfungsordnung in einer Bauunternehmung wird bis zum Ende des Vormonats, in welcher die Abschlussprüfung stattfindet, 1 angerechnet. Unterbrüche wie ordentliche Ferien, Militärdienste , Zivilschutz und bauberufliche Weiterbildungen zählen als Praxis. Andere Unterbrüche in der Berufstätigkeit wie z.B. unbezahlter Urlaub oder eine Berufstätigkeit ausserhalb der Baubranche, werden der verlangten Praxis nicht angerechnet. 3.3
Arbeitsbestätigungen
Unselbständig Erwerbende reichen Kopien der Arbeitsbestätigungen / Arbeitszeugnisse mit den Anmeldeunterlagen ein. Daraus müssen folgende Informationen hervorgehen:
Eintrittsdatum, Stellung im Betrieb, allfällige Beförderungsdaten und allfälliges Austrittsdatum.
Selbständig Erwerbende legen für die entsprechende Periode einen Auszug aus dem Handelsregister oder eine Bestätigung der Gemeindekanzlei über ihre Tätigkeit als Selbständigerwerbende bei.
1 Wer den Militärdienst als Durchdiener leistet, kann diesen nicht an die Berufspraxis anrechnen. Seite 9 _ 31
3.4
Modulabschlüsse
Die Ausbildung der angehenden dipl. Baumeisterin und des angehenden dipl. Baumeisters setzt auf der Stufe Höhere Fachschule (Techniker HF Fachrichtung Bauführerin und Bauführer) ein. Die Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister wird in den im Anhang A3 beschriebenen 14 Modulen angeboten. Module werden durch Kompetenznachweise in Form von Modulabschlussprüfungen gemäss Anhang A2 abgeschlossen. Drei Typen sind zu unterscheiden:
Typ A prüft in sog. Darstellungsaufgaben die Tiefe des Wissens in einem oder mehreren Ausbildungsthemen eines Moduls. Typ B prüft in Darstellungsaufgaben (wie im Typ A) und Transferleistungen. Im Typ A werden mit Schwergewicht die K-Stufen 1 - 3 geprüft, im Typ B mit Schwergewicht die K- Stufen 4 - 6. Typ C unterscheidet sich vom Typ B einzig durch eine längere Bearbeitungszeit. In Ziff. 3.32 der Prüfungsordnung sind die nachzuweisenden Atteste der Modulabschlüsse aufgeführt.
Die von der Prüfungskommission anerkannten gleichwertigen Leistungen sind im Anhang A1 aufgeführt.
Für in diesem Anhang nicht aufgeführte gleichwertige Leistungen ist der Prüfungskommission zur Anerkennung frühzeitig ein schriftliches und begründetes Gesuch mit folgenden Angaben einzureichen:
  • Bezeichnung der zu erlassenden Module
  • Art der alternativen Kompetenzaneignung (Schule, Lehrgang etc.)
  • Veranstalter Schul- / Kursattest
  • detaillierter Lehrplan / Fächertafel
  • Zeitpunkt, Dauer der Kompetenzaneignung
  • evtl. Referenzen / Transferleistungen An den Kosten für die Anerkennung so erworbener Lernleistungen beteiligt sich der Gesuchsteller mit einer Pauschale von Fr. 200.- pro Modul.
3.5
Kosten der Prüfung
Die Prüfungsgebühr wird mit dem Zulassungsentscheid in Rechnung gestellt und ist innert 30 Tagen zu begleichen. Bei einem Rückzug sind die Bestimmungen unter Kapitel 2.2 dieser Wegleitung zu beachten. 4 Prüfung
4.1
Administration
4.1.1 Auskünfte
Auskünfte zur Anmeldung werden durch das Sekretariat der zuständigen Kreiskommission erteilt. Siehe dazu den Punkt 1.4 dieser Wegleitung. Seite 10 _ 31
4.1.2 Anmeldung
Das Anmeldeverfahren ist in den Ziff. 2 und 3 dieser Wegleitung beschrieben. 4.2
Organisation und Durchführung der Abschlussprüfung In der Prüfungsordnung, Ziff. 5.1, sind die Prüfungsteile, die Art der Prüfung und die Zeitdauer beschrieben.
Die Prüfungsausrichtung und -vertiefung (Kompetenzstufen) richtet sich nach dem Anforderungsprofil der Datenbank Kaderberufe im Bauhauptgewerbe. In der Abschlussprüfung wird die vernetzte Umsetzung der Handlungskompetenzen wie folgt geprüft:
4.2.1 Prüfungsteil 1: Projektarbeit In der Prüfung erbringen die Kandidatinnen und die Kandidaten den Nachweis der im Anforderungsprofil aufgeführten Handlungskompetenz. Sie lösen reale Probleme der Betriebswirtschaft / Unternehmensführung sowie der Bautechnik. Dabei berücksichtigen sie die anerkannten Regeln der Bautechnik, der Arbeitssicherheit, des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes sowie volks- und betriebswirtschaftliche Aspekte gemäss den Kriterien im Rahmenlehrplan. Es wird auf der Basis der Leistungsziele vorwiegend in den Komplexitätsstufen K 4 bis K 6 geprüft. schriftlich
In der Regel besteht die schriftliche Arbeit aus 2 bis 4 Einzelaufgaben aus den zwei Bereichen Betriebswirtschaft / Unternehmensführung und Bautechnik. mündlich
Die Kandidatinnen und Kandidaten werden über mehrere in sich geschlossene Schwerpunkte aus den Bereichen Betriebswirtschaft / Unternehmensführung und Bautechnik geprüft.
4.2.2 Prüfungsteil 2: Fallstudien In der Prüfung erbringen die Kandidatinnen und Kandidaten den Nachweis der Handlungskompetenz (Sozial-, Selbst-, Methoden- und Fachkompetenz) und lösen reale und anspruchsvolle unternehmerische Aufgaben. Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen unter Zeitdruck ihre Fähigkeit zum vernetzten Denken unter Beweis. Der Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Bautechnik, der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes, des Umweltschutzes und der volks- und betriebswirtschaftlichen Aspekte wird grosse Bedeutung zugemessen. Bei der Aufgaben- und Fragenstellung wird auf die Vertiefungsrichtungen Hochbau, Tiefbau und Verkehrswegbau eingegangen. Es wird, basierend auf den Leistungszielen, vorwiegend im Komplexitätsbereich K 4 bis K 6 geprüft. schriftlich
Konkrete Problemstellungen sind bautechnisch und betriebswirtschaftlich zu bearbeiten. mündlich
Die Kandidatinnen und Kandidaten beantworten ergänzende Fragen zu den Fallstudien. Seite 11 _ 31
4.3
Hilfsmittel
Die zulässigen Hilfsmittel werden im Prüfungsprogramm und in den Aufgaben aufgeführt. 4.4
Notenberechnung
Für die Berechnung dient untenstehende Darstellung. Notenberechnung nach einem Punkteschema Grundsatz:
Sofern die Leistung in einem Prüfungsteil, in einer Position oder gegebenenfalls in einer Unterposition nach einem Punkteschema bewertet wird, erfolgt die Umrechnung der Punkte in eine Note nach der folgenden mathematischen Formel:
erreichte Punktzahl x 5
Note + 1 = (
+ 1 max. erreichbare Punkte
) + 1
Beispiel: erzielte Punkte
= 73 max. erreichbare Punkte
= 100
73 x 5 = 365
Note = (
100
) + 1 = 4.65
Gerundeter Notenwert = 4.5
Notenwert
Die Anwendung dieser Formel bedeutet, dass 60 % der maximal möglichen Punkte dem mathematischen Mittel des Notenwertes 4.0 entsprechen (s. nachstehende Grafik). 100
90
80
70 t
60 n e z
50
r P
40
30
Notenbereich 4.0
20
10
0
1.0 1.5 2.0 2.5 3.0 3.5 4.0 4.5 5.0 5.5 6.0 Note
Für die praktische Verwendung muss die errechnete Note ganzen und halben Notenwerten entsprechen, was die Verwendung von Notenbereichen mit entsprechenden Rundungsregeln erfordert. Für Positionsnoten werden ganze oder halbe Noten erteilt. Die Gesamtnote der Abschlussprüfung ist das Mittel aus den Noten der einzelnen Prüfungsteile. Sie wird auf eine Dezimale gerundet. Als Rundungsregel gilt: Ist die 2. Stelle nach dem Komma 5 oder mehr, wird auf die nächste höhere Dezimale aufgerundet; ist sie 4 oder tiefer, wird auf die nächste niedrigere Dezimale abgerundet. Seite 12 _ 31
4.5
Rechtsmittel: Akteneinsicht und Beschwerden Im Fall einer Nichtzulassung zur Prüfung oder bei Nichtbestehen der Prüfung (Verweigerung des Diploms) stehen den Kandidatinnen und den Kandidaten Rechtsmittel zur Verfügung. Massgebend sind Art. 61 BBG in Verbindung mit dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren. Das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie BBT stellt erläuternde Merkblätter zur Verfügung. Die Prüfungskommissionen organisieren fristgerecht eine Akteneinsicht. Das Merkblatt Akteneinsichtsrecht ist auf der Homepage des BBT zu finden: http://www.bbt.admin.ch Das Merkblatt für Beschwerden ist auf der Homepage des BBT zu finden: http://www.bbt.admin.ch Beschwerden sind innert 30 Tagen nach deren Eröffnung schriftlich und mit begründetem Antrag dem Bundesamt einzureichen. 5 Schlussbestimmungen
Die vorliegende Wegleitung ersetzt die Wegleitung für höhere Fachprüfung für dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister vom 05. Mai 2008. Die Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister ist gemäss Beschluss des BBT vom 6. Juli 2011 genehmigt worden. Die Wegleitung tritt mit der Prüfungsordnung über die höhere Fachprüfung für dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeisterinnen in Kraft.
6 Erlass
Zürich, 1. Dezember 2011
Prüfungskommission
Erwin Meyer
Präsident
Seite 13 _ 31
A Anhang
A1
Anrechnung früherer Lernleistungen rr r uHuH
S uni eiFeiFD eir
) nnNne tt tf
S ekekAr-e a n gentiegnietBergn h U ici u)ic
( uh h cnucMdoietkuts e ntr
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S rSreeces e r efeeuggnIre e c gbetl ddodd defu oorooeaarAoairr xnner nteah n o thc inilniniEaadeniager rtert odr ecss ukhuktimmssnounmBiser eecee ieus temirrbe itiaitimssrniifst nh eroem nHBh ee Hzzutneielw z wh egrc eT,grcTooeiketegripis o been n .AEcnAErrntinermd i i ppeipoeiGr hVlr u re ddSudduugcuupetst Modul Nr.
ann.annFaan BuuBBuuUBB(IraHaidee n ABFBDoBd U 4.01
Persönlichkeitsentwicklung
4.02
Recht
+
+
4.03
Unternehmensführung
+
+ +
4.04
Auftragsbeschaffung
4.05
Projektmanagement
4.06
Produktion Hochbau
4.07
Produktion Tiefbau
4.08
Produktion Verkehrswegbau
4.09
Bausanierung
4.10
Infrastruktur
+
4.11
Baustellenadministration
4.12
Personalmanagement
+ +
4.13
Rechnungswesen
+
+
4.14
Projektbearbeitung
Legende
Kompetenznachweis
Nicht erfüllt
Kompetenznachweis erforderlich +
Erfüllt
Kompetenznachweis erlassen
Eine Anrechnung anderer Lernleistungen kann aufgrund eines vollständig eingereichten Gesuches (sur dossier) entschieden werden. Seite 14 _ 31
A2
Modulabschlussprüfungen
Nr.
Module
Kompetenznachweis in Form von Modulabschlussprüfungen
Dauer
Bemerkungen
Typ
(Minuten)
4.01
Persönlichkeitsentwicklung
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
4.02
Recht
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
Darstellungsaufgabe
4.03
Unternehmensführung
B
120 - 180
Transferleistung
Darstellungsaufgabe
4.04
Auftragsbeschaffung
B
120 - 180
Transferleistung
Darstellungsaufgabe
4.05
Projektmanagement
B
120 - 180
Transferleistung
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe (DA)
4.06
Produktion Hochbau
B
120 - 180
DA + Transferleistung
C
180 - 240
DA + Transferleistung
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
4.07
Produktion Tiefbau
B
120 - 180
DA + Transferleistung
C
180 - 240
DA + Transferleistung
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
4.08
Produktion Verkehrswegbau
B
120 - 180
DA + Transferleistung
C
180 - 240
DA + Transferleistung
4.09
Bausanierung
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
4.10
Infrastruktur
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
4.11
Baustellenadministration
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
Darstellungsaufgabe
4.12
Personalmanagement
B
120 - 180
Transferleistung
4.13
Rechnungswesen
A
90 - 120
Darstellungsaufgabe
Darstellungsaufgabe
4.14
Projektbearbeitung
C
180 - 240
Transferleistung
Seite 15 _ 31
A3
Modulbeschreibungen
Modul 4.01:
Persönlichkeitsentwicklung
Voraussetzungen
Grundlagen aus der höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.13 Lernen
01 Haltung
0.22 Menschen, Fürsorge, Führung, Konflikte 01 Einstellung
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 16 _ 31
Modul 4.02:
Recht
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.15 Recht, Gesetze, Vorschriften, 01
Grundbegriffe und Grundsätze
Normenwerke
02
Vertragsrecht
03
Haftpflichtrecht
04
Sachenrecht
05
Gesellschaftsrecht
06
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 07
Planungs-, Bau und Umweltrecht 08
Normenwerk
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 17 _ 31
Modul 4.03:
Unternehmensführung
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
2.01
Strategische Unternehmens- 01 Unternehmens- und Umweltbeurteilung zielsetzungen und Planungen 02
Langfristige Zielsetzung
03
Verbindungen / Zusammenschlüsse 2.02
Gesellschaftsform
01
Bedeutung
2.03
Unternehmensverbindungen
01
Entscheidungsfindung
2.04.3
Finanzen
01
Finanzplanung
2.04.5
Information
01
Informationsplanung
2.05.1
Marketingstrategie
01
Marketing im Unternehmen
3.01
Operative Zielsetzung
05
Kaufm. Unternehmenszielsetzungen 06
Techn. Unternehmenszielsetzungen 3.02.1
Aufbauorganisation
01
Organisation
3.02.2
Ablauforganisation
01
Anforderungen, Mittel
3.03.3
Finanzen
01
Planungsinstrumente
3.03.5
Information
01
Konzept
3.04
Controlling
01
Betriebswirtschaft
4.30
Finanzen
01
Liquidität
4.50
Information
01
Informationstätigkeit
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 120 - 180 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
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Modul 4.04:
Auftragsbeschaffung
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
1.02.3
Marktleistungsgrundsätze
01
Möglichkeiten und Bedeutung
02
Markt-, Marktangebotsfestlegung 03
Zusammenarbeitsformen
4.10
Auslastungsplan
01
Auftragsbestand
02
Auslastung
4.61
Marktbearbeitung
01
Marktpotential
02
ARGE
03
Totalunternehmen
4.62
Kundenbetreuung
01
Kundenbedürfnisse
4.63
Objektanalyse
01
Einstellung
4.64
Offertenbearbeitung
01
Vorkalkulation
4.65
Auftragverhandlungen
01
Verhandlungserfolg
4.66
Vertragsprüfung und -abschluss 01
Vertragsprüfung
4.71
Auftragsübergabe
01
Auftragsinformationen
02
Auftragskalkulation / Leistungsvorgaben Kompetenznachweis
Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 120 - 180 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
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Modul 4.05:
Projektmanagement
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.15
Recht, Gesetze, Vorschriften, 08
Normenwerk
Normenwerk
1.02.3
Marktleistungsgrundsätze
02
Markt-, Marktangebotsfestlegung 3.01
Operative Zielsetzung
05
Kaufm. Unternehmenszielsetzung 06
Techn. Unternehmenszielsetzung 4.30
Finanzen
03
BEBU
4.72
Arbeitsvorbereitung
01
Haltung
4.75
Auftragsüberwachung
01
Verpflichtungen
4.81
Projektplanung
01
Projektdefinition, Zielsetzung 4.82
Projektabwicklung
01
Umsetzung
4.83
Projektsteuerung
01
Überwachung
4.84
Projektabschluss
01
Präsentation/Antrag
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 120 - 180 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
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Modul 4.06:
Produktion Hochbau
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.43
Arbeitssicherheit, Gesundheits- 01 Haltung und Umweltschutz
0.47
Statik
01
Zusammenhänge, Wirkungsweise
02
Eigene Grenzen erkennen
3.03.4
Infrastruktur
01
Optimierung
4.72
Arbeitsvorbereitung
01
Haltung
4.74.43
Ortbetonbau
02
Schalungssysteme
03
Bewehrungen: Verhältniszahlen 04
Beton: Prüfungen
4.74.44
Maurerarbeiten
01
Alternativen
02
Ausführung
03
Mauerwerksbewehrung
04
Mauerwerkskonstruktionen
4.74.45
Montagebau in Beton und
01
Beurteilung künstlichen Steinen 4.74.48*
Verputzte Aussendämmung
(00)
Risiken und Alternativen
4.74.49*
Aussenputze
(00)
Risiken und Alternativen
4.74.51
Unterlagsböden und
01
Fremdvergabe
Zementüberzüge
02
Risiken
4.74.52*
Fugenlose Bodenbeläge
01
Alternativen
* = zusätzlich zum AFP
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 120 - 180 Min. Prüfungstyp: C Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 180 - 240 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Seite 21 _ 31
Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 22 _ 31
Modul 4.07:
Produktion Tiefbau
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.43
Arbeitssicherheit, Gesundheits- 02 Gesetzesgrundlagen und Umweltschutz 0.47
Statik
01
Zusammenhänge, Wirkungsweise
02
Eigene Grenzen erkennen
4.72
Arbeitsvorbereitung
01
Haltung
4.74.03
Baugrundsondierungen
01
Unterstützung
4.74.04
Abholzen und Roden
01
Beurteilung
4.74.05
Abbruch und Demontagen
01
Beurteilung
Sichern, unterfangen, verstärken, 4.74.06
01
Beurteilung verschieben
4.74.14
Bauarbeiten für Werkleitungen 01
AVOR
02
Aushub und Spriessung
03
Leitungen
04
Auffüllung
05
Überwachung
4.74.17
Wasserhaltung
01
Systemwahl
02
Installation und Betrieb
03
Ableitungswasser
4.74.18
Baugrubenabschlüsse
01
Systeme und Aussteifungen
02
Baugrubenabschlüsse
03
Aussteifungen
04
Spritzbeton
4.74.19
Anker
01
Systemwahl
02
Ausführung
4.74.20
Pfähle
01
Systemwahl
02
Ausführung
4.74.21
Abdichtungen für Bauwerke unter 01
Beurteilung
Terrain und Brücken
4.74.27
Erdarbeiten
01
Materialkenntnis
02
AVOR
03
Ressourcen
04
Absteckung
05
Kulturerdarbeiten
06
Aushubarbeiten
08
Überprüfung Stützkonstruktion 09
Transport und Lagerung
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Handlungen
Richtziele
10
Böschungssicherung
11
Überprüfung Böschungssicherung 4.74.37
Kanalisation und Entwässerungen 01
Materialbeurteilung
02
AVOR
03
Aushub- und Spriessarbeiten
Ressourcen:
04
Materialbewirtschaftung
05
Leitungen
06
Auffüllarbeiten
07
Schächte
08
Ressourcen: Schächte
4.74.43
Beton- Stahlbetonarbeiten
02
Schalungssysteme
03
Bewehrung: Verhältniszahlen
04
Beton: Prüfungen
Montagebau in Beton
Beurteilung
4.74.45*
01 und in künstlichen Steinen Spezielle Dichtungen und
Systeme
4.74.47*
01
Dämmungen
* = zusätzlich zum AFP
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 120 - 180 Min. Prüfungstyp: C Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 180 - 240 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 24 _ 31
Modul 4.08:
Produktion Verkehrswegbau
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.43
Arbeitssicherheit,
03
Organisation der Arbeitssicherheit Gesundheits- und
Umweltschutz
4.72
Arbeitsvorbereitung
01
Haltung
4.74.22
Baugrundverbesserungen
01
Systemwahl
02
Ausführung
4.74.27
Erdarbeiten
07
Dammbau- und Schüttarbeiten
4.74.32
Fundationsschichten und
01
Materialkenntnisse
Materialgewinnung
02
AVOR
03
Materialeinbau
04
Absteckung
05
Planierarbeiten
4.74.34
Belagsarbeiten
01
Walzasphalt: Materialkenntnisse und Beurteilung 02
Walzasphalt: AVOR
03
Walzasphalt: Einbau
04
Gussasphalt: Materialkenntnisse und Beurteilung 05
Gussasphalt: AVOR
06
Gussasphalt: Einbau
07
Betonbelag: Materialkenntnisse und Beurteilung 08
Betonbelag AVOR
09
Betonbelag: Einbau
4.74.36*
Gleisbau
01
Unterstützung
* = zusätzlich zum AFP
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 120 - 180 Min. Prüfungstyp: C Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 180 - 240 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Seite 25 _ 31
Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 26 _ 31
Modul 4.09:
Bausanierung
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.43
Arbeitssicherheit, Gesundheits- 04 Arbeitssicherheitskonzept und Umweltschutz / Branchenlösung
05
Umweltschutz
0.46
Statik
01
Bauphysikalische Probleme
02
Bauphysikalische Zusammenhänge 4.72
Arbeitsvorbereitung
01
Haltung
4.74.08
Instandsetzen und Schutz von
01
Beurteilung
Betonbauten
4.74.09
Bohren und Trennen von Beton
01
Beurteilung und Mauerwerk
4.74.11
Reparatur von bituminösen Belägen 01
Beurteilung
4.74.34
Belagsarbeiten
10
Walzasphalt Sanierungen
4.74.43
Beton- und Stahlbetonarbeiten 06
Schäden an Betonkonstruktionen 4.74.44
Maurerarbeiten
05
Schäden an Mauerwerkskonstruktionen Spezielle Dämmungen
02
Schäden an Dämmungen
4.74.47 und Dichtungen und Dichtungen 4.74.48
Verputzte Aussenwärmedämmungen 01
Schäden an Aussenwärmedämmungen 4.74.49
Aussenputze
01
Schäden an Aussenputzen
4.74.51
Unterlagsböden und
03
Schäden an Unterlagsböden und Zementüberzüge
Zementüberzügen
4.74.55
Bauschäden, Sanierung
01
Bauschäden
02
Sanierung
4.74.56
Umbau
01
Unterstützung
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 27 _ 31
Modul 4.10:
Infrastruktur
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
2.04.4 Infrastruktur
01
Infrastrukturplanung
3.03.4 Infrastruktur
01
Optimierung
4.40
Infrastruktur
01
Disposition
02
Betrieb
03
Unterhalt
4.73
Beschaffung
01
Ressourcen
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 28 _ 31
Modul 4.11:
Baustellenadministration
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.15
Recht, Gesetze, Vorschriften, 08
Normenwerk
Normenwerke
0.16
Versicherungen
01
Versicherungsarten / Deckung
02
Risiko-Management
03
Haftpflichtversicherungen
04
Bauversicherungen
06
Sachversicherungen
07
Garantien / Bürgschaften
08
Schadenbearbeitung
09
Arbeitsgemeinschaften
3.04
Controlling
01
Betriebswirtschaft
02
Technik
4.75
Auftragsüberwachung
01
Verpflichtung
4.76
Auftragsabschluss, Nachkalkulation 01
Abnahme
02
Nachkalkulation
03
Erfahrungsaustausch
04
Aufzeichnung
05
Garantie
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 29 _ 31
Modul 4.12:
Personalmanagement
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.16
Versicherungen
05
Sozial-, Unfall-, und Krankenversicherung 1.02.1
Führungskonzept
01
Führungsgrundsätze
02
Unternehmenskultur
03
Führungsstil
1.02.2
Ressourcenkonzept
01
Ressourcenmanagement
1.02.3
Marktleistungsgrundsätze
01
Möglichkeiten und Bedeutung
02
Markt- , Marktangebotsfestlegung 03
Zusammenarbeitsformen
2.04.2
Personal
01
Personalplanung
3.01
Operative Zielsetzung
01
Organisation
02
Qualitätsmanagement
03
Umweltmanagement
04
Arbeitssicherheit
07
Soziale Zielsetzungen
3.03.2
Personal
01
Optimierung
02
Personalmutationen
03
Personaladministration
04
Ein- und -Austrittsverfahren
05
Personalbetreuung
06
Mitarbeiterförderung
4.20
Personal
01
Bedarfsermittlung
02
Personalbereitstellung
03
Koordination
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: B Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 120 - 180 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 30 _ 31
Modul 4.13:
Rechnungswesen
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
3.03.3 Finanzen
01
Finanzielle Führung
02
Planungsinstrumente
03
Steuern: Grundlagen / Grundbegriffe / Verfahren 04
Direkte Steuern
05
Mehrwertsteuer
4.30
Finanzen
01
Liquidität
02
FIBU
03
BEBU
4.73
Beschaffung
01
Ressourcen
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: A Darstellungsaufgaben; Prüfungsdauer: 90 - 120 Min.
Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum
Seite 31 _ 31
Modul 4.14
Projektbearbeitung
Voraussetzungen
Grundlagen aus der Höheren Fachschule Bauführerinnen und Bauführer Kompetenz
Die in den einzelnen Vorgängen und Handlungen zu erreichenden Kompetenzen sind in der Datenbank des SBV beschrieben. Handlungen
Richtziele
0.13
Lernen
01
Haltung
0.22
Menschen, Fürsorge,
01
Einstellung
Führung, Konflikte
4.10
Auslastungsplan
01
Auftragsbestand
02
Auslastung
4.61
Marktbearbeitung
01
Marktpotential
02
ARGE
03
Totalunternehmen
4.62
Kundenbetreuung
01
Kundenbedürfnisse
4.63
Objektanalyse
01
Einstellung
4.64
Offertbearbeitung
01
Vorkalkulation
4.65
Auftragsverhandlungen
01
Verhandlungserfolg
4.81
Projektplanung
01
Projektdefinition, Zielsetzung 4.82
Projektabwicklung
01
Umsetzung
4.72
Arbeitsvorbereitung
01
Haltung
4.40
Infrastruktur
01
Disposition
02
Betrieb
03
Unterhalt
4.73
Beschaffung
01
Ressourcen
4.20
Personal
01
Bedarfsermittlung
02
Personalbereitstellung
03
Koordination
Kompetenznachweis
Prüfungstyp: C Darstellungsaufgaben und Transferleistungen; Prüfungsdauer: 180 - 240 Min. Niveau
Ausbildung zur dipl. Baumeisterin und zum dipl. Baumeister Leistungsziele
Die Leistungsziele für die Ausbildung sind im Rahmenlehrplan der Datenbank des SBV beschrieben. Anerkennung
Das Attest für den erfolgreichen Modulabschluss dient als Grundlage für die Zulassung zur höheren Fachprüfung dipl. Baumeisterin und dipl. Baumeister. Laufzeit
5 Jahre ab Registrierdatum

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