Erfahrung: Sie verfügen über gute Kenntnisse im Erbrecht, Ehe-/Güterrecht, Grundrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Steuerrecht, haben Erfahrung in zivilen und öffentlichen Verfahren und in Teamführung sowie Kenntnis der öffentlichen Verwaltung.
Persönlichkeit: Sie bringen ausgeprägte Fach- und Sozialkompetenz mit, verfügen über ein sicheres Auftreten und Durchsetzungsvermögen. Sie sind entscheidungsstark, gut organisiert, setzen richtige Prioritäten und sind pflichtbewusst und verschwiegen.
Ausbildung: Sie verfügen über einen Masterabschluss in Rechtswissenschaft. Anwaltsexamen ist erwünscht.
Sprache: Sie sind sprachlich gewandt und beherrschen die deutsche Korrespondenz fehlerfrei. Fremdsprachenkenntnisse sind erwünscht.