Beratung und Fallführung: Sie beraten die Bevölkerung und Institutionen zu wohnhygienischen Fragen, vorwiegend betreffend Schimmel und Verwahrlosung. Sie beurteilen Situationen vor Ort, schreiben Berichte, empfehlen Massnahmen und berücksichtigen dabei rechtliche Aspekte.
Vernetztes Arbeiten: Sie stehen im Austausch mit verschiedenen Akteuren (wie Sozialdiensten, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Schädlingsbekämpfungsfirmen, Liegenschaftsverwaltungen, Mieterschaft), vermitteln zwischen Interessenlagen und koordinieren den Prozess.
Flexibilität und Kontextbewusstsein: Sie vertreten Teammitglieder in deren Schwerpunkt, beteiligen sich an konzeptionellen Tätigkeiten und an wissenschaftlichen Recherchen. Sie besitzen die Fähigkeit, sich fortlaufend aktuelles Wissen anzueignen und reagieren auf neue Entwicklungen.