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Sie assistieren an vier Realklassen an den Standorten Schafisheim und Rupperswil.Der Einsatzplan lautet:Montag: 13.25 Uhr bis 15.10 Uhr. (Schafisheim)Mittwoch: 10.10 Uhr bis 11.55 Uhr. (Schafisheim)Donnerstag: 07.25 Uhr bis 11.55 Uhr sowie 14.15 Uhr bis 15.10 Uhr. SchafisheimFreitag: 08:15 Uhr bis 11.55 Uhr sowie 13.25 Uhr bis 15.10 Uhr. (Rupperswil)Assistenzpersonen haben keinen pädagogischen Auftrag.Vor- und Nachbereitungszeiten fallen bei den Assistenzpersonen weitgehend ausser Betracht. Ihre Tätigkeiten sind auf Alltagshandlungen im Unterricht ausgerichtet.Ihre Unterstützung kann auf die Klasse oder ein einzelnes Kind ausgerichtet sein.Hauptaufgaben der Assistenzpersonen sind die Tätigkeitsfelder Begleitung und Beaufsichtigung.Begleitung umfasst:Alltagstätigkeiten begleiten (Ordnung halten, Arbeitsorganisation, …)Autonomieförderung (Erstellen der Arbeitsbereitschaft, Aufmerksamkeit, …)Teilhabe an der Klassengemeinschaft / am Unterricht / an Schulanlässen unterstützenBeaufsichtigung umfasst:Arbeitsprozesse beaufsichtigen (Einzel- oder Kleingruppenaufsicht)Einhaltung von Regeln beaufsichtigenSoziale Räume beaufsichtigen (Klassenzimmer, Arbeitsraum, Pausenplatz, …)Subsidiäre Hilfestellung leisten zur Erhöhung der Sicherheit (Sport, Schulanlässe, …)Spettet: Auftrag und Unterrichtsmaterial entgegennehmen, beaufsichtigen (kein Unterricht erteilen!)Damit grenzt sich der Berufsauftrag deutlich von demjenigen der Lehrpersonen ab.Die Assistenzpersonen:* übernehmen keine Aufgaben bei der methodisch-didaktischen Gestaltung von Lernangeboten* übernehmen keine Verantwortung bei der Durchführung von Lehr- und Lernformen und werden nicht im Teamteaching eingesetzt* werden nicht für förderdiagnostische Beobachtungen eingesetztübernehmen keine Aufgaben bei der Lernbeurteilung* haben keinen Zugang zu den Schülerdaten (z.B. LehrerOffice)* haben keinen Auftrag im Bereich der Elternarbeit und der pädagogischen Schulentwicklung* werden nicht für Aufgaben eingesetzt, deren sicherheitsrelevante Voraussetzungen sie nicht erfüllen (Schwimmunterricht, Aufsicht an Tischdrehbänken, …)Voraussetzung für die Anstellung als Assistenzperson ist, neben der persönlichen Eignung, eine abgeschlossene Ausbildung auf Sekundarstufe II. Besoldet werden Assistenzpersonen gemäss ihrer individuellen Erfahrungsstufe in der Lohnstufe 12.Die Kreisschule Lotten umfasst aktuell 16 integrative Klassen der Real- und Sekundarschule.Sie werden an den drei Standorten Rupperswil, Hunzenschwil und Schafisheim mit einer modernen 1:1-Infrastruktur unterrichtet. Rund 50 Klassen- und Fachlehrpersonen sowie Assistenzen oder Förderlehrpersonen prägen in gut organisierten Teams unsere familiäre und lebendige Schulkultur.Willst du mehr über unsere Schule erfahren? Schaue hier: kslotten.chWir freuen uns auf Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail an E-Mail schreiben