Etat du canton de Fribourg
Morat
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Ersatzbeisitzer/in (Arbeitgeber/in) beim Arbeitsgericht des Seebezirks -%
- 02 mars 2026
- 100%
- Morat
Résumé de l'emploi
Le tribunal du Seebezirk recherche un(e) Ersatzbeisitzer/in. Rejoignez un environnement dynamique avec une rémunération compétitive.
Tâches
- Exercer des fonctions judiciaires lors des séances.
- Participer à la prise de décisions judiciaires importantes.
- Collaborer avec d'autres membres du tribunal.
Compétences
- Expérience en droit et appartenance à une organisation d'employeurs.
- Excellentes compétences en communication en allemand et français.
- Capacité à travailler en équipe et à gérer des situations complexes.
Est-ce utile ?
À propos de cette offre
Ersatzbeisitzer/in (Arbeitgeber/in) beim Arbeitsgericht des Seebezirks
Beschäftigungsgrad:
-%
Ort / Bezirk:
Morat, CH, See, CH
Bewerbungsfrist:
26.03.2026
Datum des Stellenantritts:
01.01.2027 oder nach Vereinbarung
Vertragsart:
Unbefristeter Vertrag
Dienststelle:
Justizrat
Wie bewerbe ich mich
ACHTUNG: Um Ihre Bewerbung einzureichen, verwenden Sie bitte ausschliesslich den folgenden Link: KLICKEN SIE AUF DIESEN LINK, UM SICH ZU BEWERBEN . Klicken Sie nicht auf die Schaltflächen «Jetzt bewerben» oben und unten auf dieser Seite. Bewerben Sie sich bitte direkt über folgende E-Mailadresse: E-Mail schreiben. Ansonsten wird Ihre Bewerbung nicht bearbeitet.
Bewerbungsdossier
Die Bewerbungen müssen schriftlich mit einem Bewerbungsschreiben, einem kurzen Lebenslauf und einem kürzlich ausgestellten (nicht älter als ein Jahr) Straf- und Betreibungsregisterauszug sowie einem Unterstützungs- oder Empfehlungsschreiben einer Arbeitgeberorganisation (Art. 55 JG) eingereicht werden.
Für eine vollständige Bewerbung müssen Sie das offizielle Bewerbungsformular auf der Webseite des Justizrats ausfüllen und absenden
Beschreibung des Amtes
Beisitzende bekleiden ein nebenberufliches Richteramt und verfügen über richterliche Entscheidungsbefugnisse ( Art. 4 JG ). Sie werden je nach Bedarf der betroffenen Behörde aufgeboten. Die Beisitzenden erhalten Sitzungsgeld gemäss Art. 79a JR . Beisitzende werden auf Stellungnahme des Justizrats vom Grossen Rat gewählt. Der Justizrat schreibt für den Grossen Rat die richterlichen Ämter zur Bewerbung aus ( Art. 12 JG ). Die Beisitzenden und Ersatzbeisitzenden der Arbeitsgerichte werden paritätisch aus den Arbeitgeberorganisationen und den Arbeitnehmerorganisationen gewählt ( Art.55 Abs. 2 JG ).
Gewünschtes Profil
- Mitgliedschaft bei einer Arbeitgeberorganisation (Art. 55 Abs. 2 JG). Es ist ein Unterstützungs- oder Empfehlungsschreiben der Organisation vorzulegen
- Wohnsitz im betreffenden Gerichtskreis (Seebezirk)
- Ausreichende zeitliche Verfügbarkeit für das Amt (Sitzungen tagsüber)
- Beherrschen der deutschen oder französischen Sprache mit sehr guten Kenntnissen der anderen Sprache
- Stimmberechtigung in kantonalen Angelegenheiten. Ausländische Staatsangehörige müssen im Besitze einer Niederlassungsbewilligung sein und zudem seit mindestens fünf Jahren Wohnsitz im Kanton haben. Es dürfen keine Verlustscheine gegen die Person vorliegen. Sie dürfen nicht wegen Handlungen strafrechtlich verurteilt worden sein, die mit dem richterlichen Amt nicht vereinbar sind
Angaben der Kontaktpersonen
E-Mail schreiben
Datum der Stellenausschreibung:
27.02.2026
Referenz:
9881