ZEICHNUNGSSCHEIN
1741 Fund Solutions AG
Infos sur l'emploi
- Date de publication :07 juillet 2025
- Taux d'activité :100%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Lieu de travail :Vaduz
Résumé de l'emploi
Découvrez la 1741 Alternative Investments SICAV, un AIF professionnel.
Tâches
- Gérer les investissements conformes à la législation AIFMG/AIFMV.
- Offrir des parts exclusivement aux investisseurs professionnels.
- Faciliter les souscriptions via des banques habilitées.
Compétences
- Expérience dans le domaine des investissements alternatifs requise.
- Connaissance des réglementations financières en vigueur.
- Capacité à évaluer les risques d'investissement.
Est-ce utile ?
1741 Alternative Investments SICAV
AIF nach liechtensteinischem Recht
Bei der von der 1741 Fund Management AG verwalteten Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV
(inklusive sämtlicher Teilfonds) handelt es sich um einen AIF gemäss den Bestimmungen nach AIFMG/AIFMV. Die Anteile der Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV richten sich ausschliesslich an professionelle
Anleger im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID).
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des entsprechenden Teilfonds erfolgt auf der Basis der derzeit gültigen
Satzung sowie der in der Beilage B zur Satzung "Teilfonds im Überblick" deklarierten Informationen.
Der Zeichnungsschein der 1741 Alternative Investments SICAV besteht aus drei Teilen.
Teil 1 "Identifikation des Anlegers"
Teil 2 "Zeichnungsauftrag"
Teil 3 "Bestätigung der Hausbank"
Zeichnungen bei der Verwahrstelle
Teil 1 und Teil 2 werden von der zeichnenden Partei (Anleger) ausgefüllt und verbleiben bei der Verwahrstelle.
Zeichnungen bei Drittbanken (z.B. Hausbank des Anlegers)
Teil 1 und Teil 2 werden von der zeichnenden Partei (Anleger) ausgefüllt und verbleiben bei derjenigen Bank, welche die Zeichnung des Anlegers entgegen nimmt (Hausbank).
Teil 3 wird von derjenigen Bank ausgefüllt, welche die Zeichnung des Anlegers entgegen nimmt (Hausbank). Teil 3 wird von der Hausbank zuhanden der Verwahrstelle zur Zeichnung von Anteilen weitergeleitet.
Begriffserklärungen
AIFMG
Liechtensteinisches Gesetz über die Verwalter alternativer Investmentfonds vom 19. Dezember 2012 nationale Umsetzung der Richtlinie 2011/61/EU
AIFMV
Liechtensteinische Verordnung über die Verwalter alternativer Investmentfonds vom 22. März 2016
AGmvK
Aktiengesellschaft mit veränderlichem Kapital gemäss dem liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrecht vom 20. Januar 1926
Hausbank eine Bank mit Sitz im In- oder Ausland, welche der Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (91/308/EWG) in der Fassung der Richtlinie zur Verhinderung der
Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung
(2005/60/EG) oder einer gleichwertigen Regelung und einer angemessenen Aufsicht untersteht und die
Zeichnung des Anlegers entgegen nimmt.
MiFID
Markets in Financial Instruments Directive (2014/65/EU)
1741 Fund Management Ltd | Bangarten 10 | 9490 Vaduz | Liechtenstein
T +423 237 46 66 | F +423 237 46 69 | E-Mail schreiben
1741group.com
ZEICHNUNGSSCHEIN
1
TEIL 1 "IDENTIFIKATION DES ANLEGERS"
1741 Alternative Investments SICAV
Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht
Bei der von der 1741 Fund Management AG verwalteten Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV
(inklusive sämtlicher Teilfonds) handelt es sich um einen AIF gemäss den Bestimmungen nach AIFMG/AIFMV. Die Anteile der Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV richten sich ausschliesslich an professionelle
Anleger im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID).
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des entsprechenden Teilfonds erfolgt auf der Basis der derzeit gültigen
Satzung sowie der in der Beilage B zur Satzung "Teilfonds im Überblick" deklarierten Informationen.
Angaben zum professionellen Anleger:
Name / Firma
Vorname
Titel
Strasse / Hausnummer
PLZ
Ort
Staat
Telefonnummer
Email-Adresse
Der Anleger bestätigt, dass er sowie gegebenenfalls diejenige/n Person/en, für deren Rechnung er handelt, zum Zeitpunkt der Unterzeichnung die Anforderungen gemäss den konstituierenden Dokumenten erfüllt/erfüllen bzw. er/sie
(ein) professionelle(r) Anlege(r) im Sinne der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) bzw. gemäss Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31
AIFMG ist/sind:
Als professioneller Anleger im Sinne der Richtlinie 2011/61/EU (AIFM-Richtlinie) bzw. gemäss Art. 4 Abs. 1 Ziff. 31
AIFMG gilt jeder Anleger, der im Sinne von Anhang II der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID) als professioneller Kunde angesehen wird oder auf Antrag als professioneller Kunde behandelt werden kann:
Ein professioneller Kunde im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID) ist ein Kunde, der über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügt, um seine Anlageentscheidungen selbst treffen und die damit verbundenen
Risiken angemessen beurteilen zu können. Folgende Rechtspersönlichkeiten werden in Bezug auf alle Wertpapierdienstleistungen und Finanzinstrumente als professionelle Kunden im Sinne der Richtlinie angesehen:
1. Rechtspersönlichkeiten, die zugelassen sein oder unter Aufsicht stehen müssen, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können. Die nachstehende Liste ist so zu verstehen, dass sie alle zugelassenen Rechtspersönlichkeiten umfasst, die die Tätigkeiten erbringen, die für die genannten Rechtspersönlichkeiten kennzeichnend sind:
Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat im Rahmen einer Richtlinie zugelassen werden,
Rechtspersönlichkeiten, die von einem Mitgliedstaat ohne Bezugnahme auf eine Richtlinie zugelassen oder beaufsichtigt werden,
Rechtspersönlichkeiten, die von einem Drittland zugelassen oder beaufsichtigt werden: a) Kreditinstitute b) Wertpapierfirmen c) sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute d) Versicherungsgesellschaften e) Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften f)
Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften g) Warenhändler und Warenderivate-Händler h) örtliche Anleger i) sonstige institutionelle Anleger.
1 Teil 1 verbleibt bei derjenigen Bank, welche die Zeichnung des Anlegers entgegen nimmt.
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2. Große Unternehmen, die auf Unternehmensebene zwei der nachfolgenden Anforderungen erfüllen:
Bilanzsumme: 20 000 000 EUR,
Nettoumsatz: 40 000 000 EUR,
Eigenmittel: 2 000 000 EUR.
3. Nationale und regionale Regierungen, Stellen der staatlichen Schuldenverwaltung, Zentral-banken, internationale und supranationale Einrichtungen wie die Weltbank, der IWF, die EZB, die EIB und andere vergleichbare internationale Organisationen.
4. Andere institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Anlage in Finanzinstrumenten besteht, einschließlich
Einrichtungen, die die wertpapiermäßige Unterlegung von Verbindlichkeiten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben. Die oben genannten Rechtspersönlichkeiten werden als professionelle Kunden angesehen. Es muss ihnen allerdings möglich sein, eine Behandlung als nichtprofessioneller Kunde zu beantragen, bei der Wertpapierfirmen bereit sind, ein höheres Schutzniveau zu gewähren. Handelt es sich bei dem Kunden einer Wertpapierfirma um eines der oben genannten Unternehmen, muss die Wertpapierfirma ihn vor Erbringung jeglicher Dienstleistungen darauf hinweisen, dass er aufgrund der ihr vorliegenden Informationen als professioneller Kunde eingestuft und behandelt wird, es sei denn, die Wertpapierfirma und der Kunde vereinbaren etwas anderes. Die Firma muss den Kunden auch darüber informieren, dass er eine Änderung der vereinbarten Bedingungen beantragen kann, um sich ein höheres Schutzniveau zu verschaffen. Es obliegt dem als professioneller Kunde eingestuften Kunden, das höhere Schutzniveau zu beantragen, wenn er glaubt, die mit der Anlage verbundenen Risiken nicht korrekt beurteilen oder steuern zu können. Das höhere Schutzniveau wird dann gewährt, wenn ein als professioneller Kunde eingestufter Kunde eine schriftliche Übereinkunft mit der Wertpapierfirma dahingehend trifft, ihn im Sinne der geltenden Wohlverhaltensregeln nicht als professionellen Kunden zu behandeln. In dieser Übereinkunft sollte festgelegt werden, ob dies für eine oder mehrere Dienstleistung(en) oder Geschäfte oder für eine oder mehrere Art(en) von Produkten oder Geschäften gilt.
5. Kunden, die gemäss Richtlinie 2014/65/EU (MiFID) auf Antrag als professionelle Kunden behandelt werden können.
Erklärung des Anlegers
Ich / Wir erkläre/n hiermit:
Kenntnis vom Inhalt der konstituierenden Dokumente zu haben und damit einverstanden zu sein;
Kenntnis davon zu haben, dass Kaufanträge zurückgestellt oder zurückgewiesen werden können; die in den konstituierenden Dokumente beschriebenen Bedingungen für die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen zur Kenntnis genommen zu haben; von in den konstituierenden Dokumente aufgeführten Restriktionen bezüglich des Verkaufs von Anteilen, insbesondere bezüglich des Verkaufs in den Vereinigten Staaten oder an Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in den Vereinigten Staaten, Kenntnis zu haben und zu bestätigen, dass deren Voraussetzungen nicht gegeben sind; die in den konstituierenden Dokumenten beschriebenen Risiken vollumfänglich zu verstehen, zu akzeptieren und als wirtschaftlich tragbar einzustufen; im Falle einer vorgängigen Eröffnung eines neuen Depots einverstanden zu sein, dass die Zeichnung erst wirksam wird und ich/wir die Anteile erst erwerbe/n, wenn das Depot entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über die Sorgfaltspflicht gültig errichtet worden ist.
Ort, Datum
Unterschrift des professionellen Anlegers
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ZEICHNUNGSSCHEIN
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TEIL 2 "ZEICHNUNGSAUFTRAG"
1741 Alternative Investments SICAV
Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht
Bei der von der 1741 Fund Management AG verwalteten Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV
(inklusive sämtlicher Teilfonds) handelt es sich um einen AIF gemäss den Bestimmungen nach AIFMG/AIFMV. Die Anteile der Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV richten sich ausschliesslich an professionelle
Anleger im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID).
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des entsprechenden Teilfonds erfolgt auf der Basis der derzeit gültigen
Satzung sowie der in der Beilage B zur Satzung "Teilfonds im Überblick" deklarierten Informationen.
3
Instruktionen an meine / unsere Bank
Ich/Wir beauftrage/n Sie hiermit:
1. für meine/unsere Rechnung Anteile des Fonds zu den gemäss konstituierenden Dokumenten gültigen Preisen zu zeichnen:
Teilfonds
Valor / ISIN / WKN
Zeichnungsbetrag
Art der Zeichnung
Lend Opportunity Fund - AK A Valor 47452702
Erstzeichnung
(Ausschüttend)
ISIN LI0474527020
Folgezeichnung
Lend Opportunity Fund - AK T Valor 47452707
Erstzeichnung
(Thesaurierend)
ISIN LI0474527079
Folgezeichnung
2. den obigen Zeichnungsauftrag zum Erwerb der Anteile unter zwingender Beilage einer schriftlichen Bestätigung
(Teil 3 des Zeichnungsscheins) an die Zeichnungsstelle (Verwahrstelle) des Fonds weiterzuleiten. (nur bei Zeichnung über die Hausbank des professionellen Anlegers)
Abwicklung über die Verwahrstelle bzw. die Hausbank des professionellen Anlegers
Bank
Kontaktperson / Abteilung
Strasse / Hausnummer
PLZ
Ort
Staat
Telefonnummer
Email-Adresse
Zahlungs- und Settlementinstruktionen
Verwahrstelle des Fonds:
VP Bank AG, Fund Operations, Aeulestrasse 6, FL-9490 Vaduz
Fondshandel, Telefon +423 399 19 88, Fax +423 235 77 75, E-Mail: E-Mail schreiben
Ort, Datum
Unterschrift des professionellen Anlegers
2 Teil 2 verbleibt bei derjenigen Bank, welche die Zeichnung des Anlegers entgegen nimmt
3 Bei der Hausbank handelt es sich um eine Bank mit Sitz im In- oder Ausland, welche der Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche (91/308/EWG) in der Fassung der Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des
Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung (2005/60/EG) oder einer gleichwertigen Regelung und einer angemessenen Aufsicht untersteht.
1741 Fund Management Ltd | Bangarten 10 | 9490 Vaduz | Liechtenstein
T +423 237 46 66 | F +423 237 46 69 | E-Mail schreiben
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TEIL 3 "BESTÄTIGUNG DER HAUSBANK"
1741 Alternative Investments SICAV
Anlagefonds nach liechtensteinischem Recht
Bei der von der 1741 Fund Management AG verwalteten Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV
(inklusive sämtlicher Teilfonds) handelt es sich um einen AIF gemäss den Bestimmungen nach AIFMG/AIFMV. Die Anteile der Investmentgesellschaft 1741 Alternative Investments SICAV richten sich ausschliesslich an professionelle
Anleger im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID).
Die Ausgabe und Rücknahme von Anteilen des entsprechenden Teilfonds erfolgt auf der Basis der derzeit gültigen
Satzung sowie der in der Beilage B zur Satzung "Teilfonds im Überblick" deklarierten Informationen.
Instruktionen an die Verwahrstelle
Gleichzeitig mit der Übermittlung des nachstehenden Zeichnungsauftrags bestätigt die Bank des professionellen Anlegers gegenüber der Verwahrstelle des oben genannten Fonds, dass; sie in Bezug auf die nachstehende Zeichnung im Besitze eines rechtsgültig unterzeichneten Zeichnungsscheins
("Zeichnungsschein Teil 1 und Teil 2") im Original ist, woraus sich ergibt, dass es sich beim Anleger um einen professionellen Anleger gemäss den Kategorien im Zeichnungsschein handelt; ihr die Bestätigung des Anlegers hinsichtlich seiner Stellung als professioneller Anleger plausibel erscheint; es sich beim Anleger um keine US Person handelt.
Teilfonds
Valor / ISIN / WKN
Zeichnungsbetrag
Art der Zeichnung
Lend Opportunity Fund - AK A Valor 47452702
Erstzeichnung
(Ausschüttend)
ISIN LI0474527020
Folgezeichnung
Lend Opportunity Fund - AK T Valor 47452707
Erstzeichnung
(Thesaurierend)
ISIN LI0474527079
Folgezeichnung
Die Zeichnung erfolgt über die Hausbank des professionellen Anlegers
Bank
Kontaktperson / Abteilung
Strasse / Hausnummer
PLZ
Ort
Staat
Telefonnummer
Email-Adresse
Zahlungs- und Settlementinstruktionen
Bitte weiterleiten an die Verwahrstelle des Fonds:
VP Bank AG, Fund Operations, Aeulestrasse 6, FL-9490 Vaduz
Fondshandel, Telefon +423 399 19 88, Fax +423 235 77 75, E-Mail: E-Mail schreiben
Ort, Datum
Unterschrift der Drittbank (Hausbank)
4 Teil 3 wird von einer Drittbank an die Verwahrstelle übersendet sofern der Anleger bei dieser Drittbank zeichnet.
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