Sachbearbeiterin / Sachbearbeiter Kanzlei 80 - 100%, mit Zusatzfunktion Berufsbildnerin / Berufsbild
Brugg
Infos sur l'emploi
- Date de publication :01 décembre 2025
- Taux d'activité :80 – 100%
- Type de contrat :Durée indéterminée
- Langue :allemand (Élémentaire)
- Lieu de travail :Brugg
Staatsanwaltschaft Aargau
Wir suchen...
Spannende Aufgaben warten:
- Ausbilden von KV-Berufslernenden in der Funktion als Berufsbildner/in
- Administrative Unterstützung der Verfahrensleitung
- Betreuung Telefonzentrale / Schalter
- Verarbeitung Postein-/ und ausgang
- Einholen von Auszügen und Auskünften jeder Art
- Bearbeitung von schriftlichen Anfragen
Was Sie mitbringen:
- Kaufmännische Ausbildung
- Zwingend erforderlich: Erfahrung in der Berufsbildung und abgeschlossener Berufsbildnerkurs. Von Vorteil: Kenntnisse der neuen kaufmännischen BiVo
- Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren, von Vorteil in der öffentlichen Verwaltung
- Sichere EDV-Kenntnisse und sehr gute Kommunikationsfähigkeiten
- Rasche Auffassungsgabe sowie selbständige und zuverlässige Arbeitsweise
- Teamfähigkeit, Belastbarkeit, Flexibilität und sicheres Auftreten auch in schwierigen Situationen
Benefits
Wir bieten flexible Arbeitsmöglichkeiten, ein breites Weiterbildungsangebot und attraktive Sozialleistungen. Alle unsere Benefits finden Sie auf ag.ch/personal.
Ihr Arbeitsumfeld
Wir sind in der Staatsanwaltschaft Aargau verantwortlich für Strafverfahren gegen Erwachsene im Kanton Aargau. Wir leiten das Vorverfahren und verfolgen in enger Zusammenarbeit mit der Polizei Straftaten und Straftäter. Wir erlassen Strafbefehle, erheben Anklage und vertreten den staatlichen Strafanspruch vor Gericht.
Kontakt
Fachliche Auskünfte erteilt Ihnen gerne Gabriela Amsler, Leiterin Kanzlei der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach, 056 460 52 00.
Bei Fragen zum Bewerbungsprozess steht Ihnen Amra Ticevic, HR-Generalistin, 062 835 46 74 gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre online Bewerbung über das Bewerbungsportal, Bewerbungsfrist: 4. Januar 2026. (Die Ausschreibung kann vor Ablauf der Frist beendet werden). Anderweitige Bewerbungseingänge können aus administrativen Gründen nicht berücksichtigt werden.